
IM TODESFALL RICHTIG HANDELN
Wenn ein Mensch stirbt, ist vieles zu tun – oft in einer Situation, in der die Gedanken woanders sind.
Wir möchten Ihnen Orientierung geben, welche Schritte unmittelbar nach einem Todesfall wichtig sind und wo wir Sie entlasten können.
1 Ärztliche Verständigung und Totenbeschau
Nach einem Todesfall muss eine Totenbeschau veranlasst werden. Dabei wird die Todesursache festgestellt und Fremdverschulden oder Seuchengefahr ausgeschlossen.
1.1 Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Die Einrichtung kümmert sich automatisch um die Verständigung des zuständigen Arztes und leitet die Totenbeschau ein.
1.2 Todesfall zu Hause
Hier müssen Sie selbst tätig werden:
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Verständigen Sie den Hausarzt, sofern erreichbar.
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Falls dieser nicht erreichbar ist, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 1450 an.
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In dringenden Fällen wenden Sie sich an die Rettung unter 144.
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Alternativ kann auch die Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde einen Totenbeschauarzt vermitteln.
Tipp:
Der Hausarzt kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen in der Regel am besten und kann daher eine nicht natürliche Todesursache zuverlässig ausschließen und so die Anordnung einer Obduktion vermeiden.
⚠ Wichtig:
Bis zur Totenbeschau darf der Verstorbene nicht bewegt, gewaschen oder angekleidet werden.
2 Kontaktaufnahme mit uns
Nehmen Sie spätestens nach der Totenbeschau unter der Rufnummer 0650 37 191 76 Kontakt mit uns auf.
Sie können den Bestattungsauftrag erteilen, sofern Sie:
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zur Familie oder zum Kreis der nahestehenden Personen gehören,
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im Auftrag der Familie handeln,
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oder zu Lebzeiten von der verstorbenen Person mit der Totenfürsorge betraut wurden.
3 Meldung beim Standesamt
Nach der Totenbeschau muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes gemeldet werden.
3.1 Wer meldet den Todesfall?
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Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Anstaltsleitung übernimmt die Meldung.
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Todesfall zu Hause: Der Totenbeschauarzt meldet den Todesfall spätestens am nächsten Werktag.
3.2 Sterbeurkunde beantragen
Nach der Todesfallmeldung kann jedes Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen. Diesen Weg übernehmen wir gerne kostenlos für Sie.
Benötigte Dokumente des Verstorbenen – sofern vorhanden:
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Geburtsurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. Reisepass bei ausländischen Personen)
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Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde (falls zutreffend)
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Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland (falls zutreffend)
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Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil (falls zutreffend)
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Bei eingetragenen Partnern: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (falls zutreffend)
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Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Kosten: 13,10 €
4 Wie es danach weitergeht
Nach der Todesfallmeldung beim Standesamt erfolgt automatisch die Verständigung von:
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allen österreichischen Pensionsversicherungsträgern
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Krankenkassen
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dem zuständigen Notar für das Verlassenschaftsverfahren
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Finanzamt, Melderegister und AMS
4.1 Information der Banken
Auch Banken erfahren in der Regel sehr schnell vom Todesfall und sperren Einzelkonten (auch eine Verfügungsvollmacht erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers).
Bei Gemeinschaftskonten gilt:
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Und-Konten werden bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt.
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Oder-Konten können vom überlebenden Partner in der Regel weiterhin genutzt werden.
4.2 Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsgericht nimmt automatisch Kontakt mit den Erben auf.
Sie erhalten eine Vorladung durch einen Notar an die letzte Wohnadresse der verstorbenen Person.
Falls Sie früher Klarheit benötigen, kann Ihnen die Notariatskammer mitteilen, welcher Notar zuständig ist.
5 Was sonst noch zu erledigen ist
Neben den Behördenwegen und organisatorischen Hauptschritten gibt es weitere Dinge, die Sie im Blick behalten sollten.
Nicht alle müssen sofort erledigt werden – vieles kann auch später geklärt werden.
🐾 Tiere und persönliche Vorsorge
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Tiere: Klären Sie, wer die Versorgung übernimmt.
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Bestattungsverfügung: Prüfen Sie, ob eine solche vorhanden ist.
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Begräbnis: Stimmen Sie die nächsten Schritte gemeinsam mit uns ab – wir unterstützen Sie gerne bei Planung und Durchführung.
💰 Pensionen
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Witwen- oder Waisenpension: Diese müssen selbst beantragt werden.
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Zusatz- oder Auslandspensionen: Informieren Sie den jeweiligen Pensionsversicherungsträger.
🏠 Wohnung, Eigentum und laufende Kosten
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Miete: Mietvertrag prüfen – eventuell ist eine Änderung erforderlich.
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Eigentum: Grundbuchseintrag und Besitzverhältnisse gegebenenfalls anpassen.
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Betriebskosten: Hausverwaltung, Gemeinde oder Energieversorger (Strom, Gas, Öl, Fernwärme) informieren.
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TV & Radio: ORF, Sky, Netflix, Amazon Prime oder andere Anbieter abmelden oder ummelden.
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Telefon: Mobil- und Festnetzanschlüsse kündigen oder übertragen.
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Post: Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
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Internet & digitale Konten: Provider (z. B. A1, Magenta, UPC) sowie Online-Konten, E-Mail-Adressen, Domains und soziale Netzwerke (Facebook, LinkedIn u. a.) verwalten oder löschen lassen.
🛡️ Versicherungen
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Haushalt, Eigenheim, Haftpflicht, Unfall, Leben, Rechtsschutz, Kranken, Reisestorno usw. prüfen und kündigen oder anpassen.
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Bestattungskostenversicherung
🚗 Fahrzeuge
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Kfz: Um- oder abmelden, Versicherung informieren.
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Mitgliedschaften: ÖAMTC oder ARBÖ verständigen.
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Behindertenausweis: verliert mit dem Tod seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden.
⛪ Mitgliedschaften und Beiträge
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Kirchenbeitrag: bei der zuständigen Kirche abmelden.
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Vereine, Gewerkschaften, Parteien, Fitnessstudios: Mitgliedschaften kündigen.
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Abonnements: Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
⚖️ Besondere Nachlässe und rechtliche Themen
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Fischerei- oder Jagdberechtigungen: gegebenenfalls zurückgeben oder übertragen.
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Waffen: Waffen oder Munition unverzüglich der Behörde melden oder legal weitergeben.
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Arbeitgeber: eventuelle Ansprüche oder Unterlagen mit der Personalabteilung klären.
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Erwachsenenvertretung: erlischt automatisch mit dem Tod der vertretenen Person.
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Steuern und Finanzamt: offene Steuerangelegenheiten (z. B. Einkommensteuererklärung) müssen durch die Erben oder den Notar geregelt werden.
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Elektronische Signaturen: Handysignatur und ID Austria verlieren mit dem Tod ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.
KONTAKTINFORMATIONEN
+43 (0)650 3719176
bestattung@fuchsundhase.at
Kundenbüro:
Herrengasse 19, 8010 Graz
